Verstoß melden

Sie haben Informationen über einen Verstoß bei der IHK Düsseldorf erlangt, den Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Als Hinweisgeber sind Sie geschützt, bei der Meldung von Verstößen, über die Sie im Zusammenhang mit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen erlangt haben.

Ein Verstoß kann in der Verletzung jeder Strafnorm oder in der Verletzung bußgeldbewerter Vorschriften, die dem Schutz von Leben, Leib und Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, bestehen. Welche weiteren Verstöße Sie melden können und in welchem Kontext diese auftreten müssen, entnehmen Sie den §§ 2,3 HinSchG.

Hinweisgeber sind gesetzlich vor Repressalien geschützt. Für betroffene Personen gilt die Unschuldsvermutung. Dieses Tool steht allen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der IHK Düsseldorf in Kontakt stehen.

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